Zur Presseinformation der German Film School vom heutigen Tag („Brandenburgs Wissenschaftsministerin zerstört Existenzgrundlage einer etablierten deutschen Elite-Hochschule“) erklärt der Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kul
(vom 28.09.2007)- Es trifft zu, dass die German Film School (GFS) mit Datum von 31. August 2007 die staatliche Anerkennung verloren hat. Studierende, die vor diesem Datum ihr Studium aufgenommen haben, genießen Vertrauensschutz. Ihre Abschlüsse erhalten auch weiterhin die staatliche Anerkennung und sie können auch weiterhin Leistungen nach dem BAFöG beziehen.
- Die Regelungen zur staatlichen Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Land Brandenburg entsprechen den Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Sie sind im Brandenburgischen Hochschulgesetz § 78 - § 81 festgeschrieben.
- Die Anerkennungsvoraussetzungen in Absatz 2 des § 78 sehen unter anderem vor, dass die privaten Hochschulen die gleichen Aufgaben in Forschung und Lehre wahrnehmen wie staatliche Hochschulen, die hauptberuflich Lehrenden die Voraussetzungen erfüllen, die für entsprechende Tätigkeiten an staatlichen Hochschulen gefordert werden und der Bestand der Hochschule sowie die wirtschaftliche und rechtliche Stellung des Hochschulpersonals als dauerhaft gesichert vermutet werden können.
- Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 78 Absatz 2 nicht gegeben oder weggefallen sind oder entsprechende Auflagen nicht erfüllt wurden.
- Die GFS hat wesentliche Voraussetzungen des § 78 Absatz 2 sowie ihr bekannte Auflagen nicht erfüllt. Daher konnte die staatliche Anerkennung nicht verlängert werden. Unter anderem war eine nennenswerte Forschungstätigkeit nicht erkennbar, die personellen Voraussetzungen genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen und die wirtschaftliche Basis ließ einen dauerhaften Bestand der Hochschule nicht in ausreichendem Maße gesichert vermuten.
- Dies hatte im wesentlichen bereits 2004 der Wissenschaftsrat festgestellt, der bundesweit die staatliche Anerkennung von privaten Hochschulen prüft. Die beanstandeten Defizite hätten auch eine Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat aussichtslos erscheinen lassen.
- Die staatliche Anerkennung von privaten Hochschulen stellt bundesweit ein Qualitätssiegel dar. Insofern sind im Interesse der Studierenden an staatlichen wie staatlich anerkannten privaten Hochschulen strenge Maßstäbe an die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen anzusetzen.
- Dabei ist unbenommen, dass es auch erfolgreiche Ausbildungsgänge gibt, die nicht zu Abschlüssen führen, die denen an staatlichen Hochschulen gleichgestellt sind.
- Die GFS hat jederzeit die Möglichkeit erneut einen Anlauf zu unternehmen, die staatliche Anerkennung zu erhalten.

Pressemitteilung

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