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Hochschulzugang

Neues Fenster: Bild - Studenten1 - vergrößern ©BTU Cottbus

Brauche ich zum Studium zwingend ein Abitur?
Nein. Es gibt verschiedene Schulabschlüsse, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, also zu einem Studium berechtigen. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Die allgemeine Hochschulreife - das Abitur-berechtigt zum Studium in jedem Studienfach an jeder Hochschulform. Für künstlerische oder sportwissenschaftliche Studiengänge kann darüber hinaus der Nachweis einer besonderen Eignung verlangt werden.

Ich habe keinen der genannten Schulabschlüsse, kann ich trotzdem studieren?
Ja. Studieninteressierte, die über eine entsprechende berufliche Qualifizierung verfügen, also eine berufliche Ausbildung absolviert haben, können einen Zugang zum Studium erhalten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wer eine Meisterprüfung in einem für das beabsichtigte Studium geeigneten Beruf bestanden hat, hat auch die Hochschulzugangsberechtigung. Der Meisterprüfung entsprechen auch Abschlüsse gemäß §7 Absatz 2a der Handwerksordnung ©Brandenburgische Technische Universität Cottbus (andere gleichwertige Berechtigungen aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums).
Zum Studium kann ebenfalls zugelassen werden, wer den Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und danach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung erworben hat.
Die Entscheidung, welche Meisterprüfung oder welche Ausbildung für das beabsichtigte Studium geeignet ist, trifft die Hochschule.

© BTU CottbusIch habe meinen Schulabschluss im Ausland gemacht. Was muss ich beachten?
Bitte wenden Sie sich zur Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses an das Staatliche Schulamt in Cottbus, Zeugnisanerkennungsstelle, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den Hochschulen oder unter www.uni-assist.de.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Masterstudium erfüllen?
Für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister oder ein Staatsexamen) Voraussetzung. Für weiterbildende Masterstudiengänge ist darüber hinaus in der Regel eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit erforderlich.
Des Weiteren haben die Hochschulen teilweise weitere Eignungs- oder Qualifikationsanforderungen für die Studienaufnahme festgelegt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule.

Ich habe einen Abschluss einer Berufsakademie. Kann ich ein Masterstudium aufnehmen?
Bachelorabschlüsse von Berufsakademien werden nach § 86 des Hochschulgesetzes einem Bachelorabschluss einer Hochschule gleichgestellt, wenn der Ausbildungsgang akkreditiert ist.